Ein Tier für die Aqiqa gekauft, dann starb das Kind: Wie ist damit zu verfahren?
Frage
Frage: Ein Mann kaufte für die Aqiqa (das Opfer anlässlich der Geburt eines Kindes) seines Kindes eine Kuh; zufällig starb das Kind. Da verschob er sein Vorhaben, verkaufte die Kuh und gab den gesamten Erlös einem Studenten als Unterstützung. Ist es diesem Studenten erlaubt, dieses Geld zu nehmen, oder nicht? Bleibt die Aqiqa für diesen Mann Wadschib oder nicht? Ist es notwendig, dieses Geld zurückzunehmen, oder nicht?
Antwort
Die Aqiqa ist höchstens Mustahabb, sie ist nicht verpflichtend: [ar]وَيُسْتَحَبُّ لِمَنْ وُلِدَ لَهُ وَلَدٌ أَنْ يُسَمِّيَهُ يَوْمَ أُسْبُوعِهِ… ثُمَّ يَعُقُّ عِنْدَ الْحَلْقِ عَقِيقَةَ إِبَاحَةٍ عَلَى مَا فِي الْجَامِعِ الصَّغِيرِ، أَوْ تَطَوُّعًا عَلَى مَا فِي الشَّرْحِ الطَّحْطَاوِيِّ[/ar] „Für den, dem ein Kind geboren wurde, ist es Mustahabb, ihm am siebten Tag [nach der…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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