Auf Bitten eines anderen sein eigenes Tier für ihn unentgeltlich geopfert
Frage
Frage: Ein Mensch ist in der Fremde und Besitzer des Nisab. Er schreibt einem Verwandten einen Brief: „Den Ziegenbock, den ihr bei euch habt, opfert in meinem Namen.“ Und der Verwandte opfert ihn unentgeltlich im Namen dieses Menschen. Ist diese Qurbani nun gültig oder nicht? Der Grund (für die Gültigkeit) ist die Erlaubnis (Idhn), die für die Fard- und Wadschib-Teile der Qurbani genügt. Die Schwierigkeit aber ist: Da die Verwandten ihn ohne Gegenleistung geben, ist es zu einer Schenkung (Hiba)
Antwort
Derjenige, der den Auftrag erteilte (Amir), hat den Beauftragten (Ma’mur) stillschweigend (iqtida’an) zu seinem Bevollmächtigten (Wakil) gemacht, und die Inbesitznahme durch den Bevollmächtigten galt als Inbesitznahme durch den Vollmachtgeber (Muwakkil).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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