Ein Tier für die Qurbani gekauft und dann verarmt
Frage
Frage: Ein Mensch kaufte, als er wohlhabend war, mit der Absicht der Qurbani (Opferung) einen großen Ziegenbock, wurde aber vor dem Eintreffen der Tage der Qurbani arm. Kann dieser Mensch den Ziegenbock nun verkaufen und seinen Preis für seine Zwecke verwenden oder nicht? Oder ist die Qurbani dieses Ziegenbocks für ihn Wadschib? Wie lautet das Urteil nach der edlen Scharia?
Antwort
Wird er bis zum letzten Tag der Qurbani nicht Besitzer des Nisab, so ist die Qurbani für ihn nicht Wadschib, und es ist zulässig, diesen Ziegenbock zu verkaufen und den Preis für seine Zwecke auszugeben. Wird er aber am letzten Tag der Qurbani wieder Besitzer des Nisab, so wird die Qurbani für ihn Wadschib sein – sei es dieses Ziegenbocks oder eines anderen Tieres: [ar]وَلَا…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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