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Die Feststellung der Abstammung bei Kindern aus Zina

Frage

Frage: Die Kinder einer Unzüchtigen sind nach der Ansicht des Imam al-Azam ﵀ und des Imam Ahmad Haram, nach der Ansicht des Imam asch-Schafiʿi ﵀ und des Imam Malik ﵀ aber erlaubt, und sie führen als Beweis den Hadith des Gesandten Allahs ﷺ an: [ar]الحرام لا يفسد الحلال[/ar] „Das Verbotene verdirbt das Erlaubte nicht.“ Auch von einigen Gefährten ist bekannt, dass dies erlaubt ist. Da unter den Gefährten und den Imamen Uneinigkeit besteht – darf jemand nach der Ansicht des Imam asch-Schafiʿi handeln oder nicht?

Antwort

Die Kinder, die eine Frau bekommt, die keinen Ehemann hat, sind Kinder aus Zina, und darin gibt es bei niemandem eine Meinungsverschiedenheit: [ar]لِقَوْلِهِ عَلَيْهِ السَّلَامُ: الْوَلَدُ لِلْفِرَاشِ وَلِلْعَاهِرِ الْحَجَرُ[/ar] „Gemäß seinen ﷺ Worten: ‚Das Kind gehört dem Ehebett (Firasch), und dem Unzüchtigen der Stein.‘“ („Sahih al-Bukhari“).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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