Drei Monatsblutungen in sechzig Tagen
Frage
Frage: Eine volljährige Muslimin heiratete, nachdem sie von ihrem ersten Mann geschieden worden war, zwei Monate und fünf Tage später einen anderen Mann, doch zwei Tage danach, das heißt zwei Monate und sieben Tage nach dem Tag der Scheidung (Talaq), bekam sie ihre Monatsblutung (Haid). Die Frage lautet nun: Wird ihre Ehe gültig sein oder nicht, und wird diese Monatsblutung ein Beleg gegen das Ende der Idda sein oder nicht?
Antwort
Die Idda der Scheidung beträgt drei Monatsblutungen; ist die Frau schwanger, so dauert die Idda bis zur Geburt. Vor Ablauf der Idda ist ein zweiter Nikah nicht erlaubt. Drei Monatsblutungen können frühestens innerhalb von sechzig Tagen eintreten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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