Die Idda nach der Scheidung im Haus des Mannes verbringen
Frage
Frage: (1) Das Urteil der erhabenen Scharia lautet, dass die Frau nach der Scheidung (Talaq) die Idda in dem Haus verbringt, in dem ihr die Scheidung ausgesprochen wurde. Heute ist die Zeit von Fitna und Verderben (Fasad): Wenn man die Frau im Haus des Mannes wohnen lässt, besteht darin die ernste Gefahr, dass Mann und Frau in Sünde verfallen. Ist es wegen solcher Befürchtungen erlaubt, die Frau auszuquartieren und in das Haus ihrer Eltern zu schicken? (2)
Antwort
(1) Ist die Scheidung eine unwiderrufliche (Bain) oder schwere (Mughallaza) und ist es schwierig, die Idda in diesem Haus unter Wahrung der Keuschheit zu verbringen, und gibt es auch keine Frau, deren bloße Anwesenheit der Fitna entgegenwirken würde, so ist es vorzuziehen (Aula)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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