Scheidung durch Chulʿ
Frage
Zaid und Hinda sind Mann und Frau. Zwischen ihnen entstand aus irgendeinem Grund Uneinigkeit. Der Mann will keine Scheidung geben, doch als Hinda in ihr Elternhaus gegangen war, schickte sie von dort ein Schriftstück für einen Chulʿ (Scheidung gegen Loskauf): „Ich vollziehe den Chulʿ im Austausch für die Brautgabe (Mahr).“ Dieses Schriftstück lag, nachdem es angekommen war, etwa einen Monat beim Mann; der Mann gab keine Antwort.
Antwort
Durch das Schriftstück, das Hinda zuerst geschrieben hat, ist der Chulʿ nicht zustande gekommen, da der Mann es nicht angenommen hat. Als dann von Zaid ein Schriftstück verlangt wurde, und zwar nicht unter Zwang und Nötigung (Dschabr und Ikrah)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.