Khul‘ — Scheidung
- Erläuterung des Chulʿ
- Chulʿ
- Eine Bedingung im Chulʿ
- Scheidung durch Chulʿ
- Für den Chulʿ ist die Zustimmung des Ehemannes notwendig
- Bis wann ist die Annahme des Chulʿ möglich
- Weigerung der Frau, das Loskaufentgelt für den Chulʿ zu übergeben
- Scheidung im Austausch gegen Rupien
- Scheidung im Austausch gegen Brautgabe und Unterhalt hängt von der Zustimmung der Frau ab
- Wie die Scheidung unter der Bedingung des Mahr-Erlasses zu gestalten ist
- Forderung der Scheidung, wenn die Eheleute nicht miteinander auskommen
- Forderung der Scheidung von einem Mann mit schlechtem Lebenswandel
- Forderung der Scheidung von einem unterdrückenden Ehemann
- Forderung der Befreiung wegen des Stotterns des Mannes
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