الإفتاء

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Urteil über den Talaq beim Weggehen in das Haus des Vaters ohne Erlaubnis

Frage

Frage: Meine Frau ist ungefähr viermal ohne meine Erlaubnis, ohne meinen Rat und meine Zustimmung aus ihrem Haus, nämlich aus Kanpur, nach Lakhnau gegangen. Jedes Mal schicken ihre Eltern sie nach zehn bis fünfzehn Tagen, nachdem sie ihr zugeredet haben, gegen ihren Willen mit mir zurück, und jedes Mal nimmt sie ohne meine Erlaubnis auch den gesamten Hausrat mit. Diesmal ist meine Frau wieder, ohne mich zu fragen, heimlich mit den Kindern und dem gesamten Hausrat zu sich nach Hause gegangen.

Antwort

Der Mahr ist ohne Zweifel obligatorisch (Wadschib). Wenn bei Abschluss des Nikah ein Zeitpunkt für seine Zahlung festgelegt wurde, muss er zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden. Wenn kein Zeitpunkt festgelegt wurde, ist er nach der Weise zu zahlen, die in Ihrer Sippe üblich ist. Wenn die Ehefrau ihn erlässt, ist er erlassen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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