Das Urteil über die Frau in Haid (Menstruation) und Nifas (Wochenfluss)
Frage
Wie lautet das Urteil darüber, dass Frauen ihre kleine und große Notdurft in einer Haltung verrichten wie im Rukuʿ (Verbeugung); dass eine Frau im Haid (Menstruation) im Zustand der Unreinheit getrennt vom Bett bleibt und kein Essen kocht; dass aus der Vorstellung einer Verunreinigung durch Berührung auch derjenige, der sie berührt, den Ghusl verrichten müsse; dass man im Zustand der Unreinheit [ihre] Kleidung, Geschirr und Ähnliches als waschpflichtig bezeichnet und [ihre Benutzung] ohne Waschen für eine große…
Antwort
Die Notdurft in einer Haltung wie im Rukuʿ zu verrichten, ist die Art der Tiere, nicht die der Menschen. Sich so sehr vor einer Frau im Haid und Nifas zu hüten, das von ihr zubereitete Essen sowie Kleidung, Geschirr und Ähnliches, was sie berührt hat, zu meiden und ihr Bett getrennt zu halten, ist der Brauch der Juden; der Islam hat dies verboten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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