Partnerschaft und Mudaraba — Partnerschaft und Mudaraba
- Teilhaberschaft und Mudaraba
- Der Mudarib hat nach einer Veruntreuung ein Haus gekauft: Wem gehört dieses Haus nun?
- Der Mudarib ist am Gewinn beteiligt, nicht aber am Verlust
- Eine Form der Teilhaberschaft
- Handel, Teilhaberschaft, Vertrag
- Wenn einer der Teilhaber eines Restaurants seine Freunde mit gemeinsamem Essen bewirtet
- Gehalt für den Mudarib
- Teilhaberschaft und Vergütung
- Die Bedingung von zwanzig Prozent Verlust in einer Fabrik
- Die Verwendung alter Türflügel eines gemeinsamen Hauses für eigene Zwecke
- Der Bau eines Hauses durch einen der Miteigentümer auf gemeinsamem Land
- Das Auferlegen des Verlusts in einer Teilhaberschaft auf einen einzigen Teilhaber
- Der Verkauf des Anteils eines Teilhabers durch einen anderen Teilhaber
- Das Nichtverteilen von Einnahmeposten entgegen der gegenseitigen Vereinbarung
- Teilhaberschaft an einer Druckerei, das Ausscheiden daraus und die Gewinnverteilung
- Wenn die Kosten für ein auf gemeinsamem Land errichtetes Haus von beiden Parteien getragen wurden, ist auch das Haus gemeinsam
- Eine Rentenanlage einer Bank
- Eine Form der Teilhaberschaft ʿInan
- Wen der Verlust in der Mudaraba trifft
- Beteiligung an einer Gesellschaft ohne Einlage von Geld
- Die Einhaltung der Vertragsbedingungen bei einem Darlehen oder einer Teilhaberschaft
- Teilhaberschaft beim Fischfang
- Teilhaberschaft in einer Mudaraba mit Tieren
- Der Verkauf einer Taxilizenz und die Teilhaberschaft daran
- Ungleichheit bei der Aufteilung von Land
- Mudaraba und Teilhaberschaft
- Eine Form der Teilhaberschaft bei der Erlangung von Arbeit von einer Fabrik
- Die Bewirtschaftung gemeinsamen Landes durch einen der Teilhaber ohne Erlaubnis der übrigen
- Das Zurücklegen von Geld aus dem gemeinsamen Einkommen und der Hauskauf damit (Unterhalt der gebrechlichen Eltern)
- Anfrage zur vorherigen Frage: Rechte der Eltern und Brüder an den Ersparnissen des Bruders
- Auktion innerhalb einer Auktion
- Handel mit gemeinsamem Geld und Hadsch vom Gewinn
- Das Bewirtschaftungsrecht ist auf einen Bruder eingetragen, die Arbeit ist aber gemeinsam
- Eine Form der Teilhaberschaft an Land, Laden und Stute
- Eine Form der Teilhaberschaft an Besitz, der durch Inbesitznahme erlangt wurde
- Eine Form der Teilhaberschaft an einem Laden
- Wenn Vater und Sohn durch gemeinsame Arbeit verdient haben, gehört es dem Vater
- Der Onkel hat den Neffen großgezogen: Hat der Neffe einen Anteil an dem vom Onkel gekauften Besitz?
- Gemeinsamer Haushalt und danach die Trennung
- Die Einforderung der Prozesskosten von einem Miteigentümer
- Teilhaberschaft und Teilung
- Der ältere Bruder kann seinen Anteil verkaufen, aber nicht den Anteil des jüngeren Bruders
- Miteigentum an Immobilien
- Der Einfluss des Sinkens und Steigens des Wertes der Rupie
- Wem der Guavenbaum auf gemeinsamem Land gehört
- Der Kauf von Anteilen (Aktien) einer Gesellschaft, die mit Zins arbeitet
- Handel mit gemeinsamem Geld
- Wenn ein Miteigentümer das gemeinsame Haus gegen Anrechnung der Reparatur vermietet
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