Handel mit gemeinsamem Geld und Hadsch vom Gewinn
Frage
Frage: Einige Freunde haben die Absicht, dass elf Männer, die jeweils zweihundert Rupien einlegen, gemeinsam Handel treiben und nach zwei Jahren vom erzielten Gewinn diese elf Männer zusammen zum Hadsch aufbrechen. Ist ein solches Geschäft richtig, und ist es zulässig, auf diese Weise den Hadsch zu verrichten?
Antwort
Auf diese Weise und mit dieser Absicht Handel zu treiben ist zulässig, doch soll die Bedingung des Hadsch nicht gestellt werden: Jedem soll sein Gewinn gegeben werden, und er soll damit tun, was er möchte; man soll niemanden zum Hadsch zwingen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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