Das Auferlegen des Verlusts in einer Teilhaberschaft auf einen einzigen Teilhaber
Frage
Zaid gab Amr Geld und sagte: „Wir beide werden in Teilhaberschaft Handel treiben, und der Gewinn, der entsteht, gehört uns beiden je zur Hälfte.“ Nach einigen Tagen sagte Zaid zu Amr: „Ich nehme einen Teil des Gewinns, und du nimmst drei Teile des Gewinns, aber unter der Bedingung, dass der gesamte Verlust, der im Handel entsteht, auf dir lastet.“ Wie verhält es sich damit, das Geschäft so zu führen?
Antwort
Wenn beide Geld eingelegt haben, dann ist es eine Teilhaberschaft (Schirka); in ihr ist es nicht richtig, den Verlust nur einem einzigen Teilhaber aufzuerlegen. Wenn aber das Geld von Zaid stammt und Amr die Arbeit leisten wird, dann ist es eine Mudaraba; es ist nicht richtig, den Verlust dem Mudarib (arbeitender Partner) aufzuerlegen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.