Das Ablegen eines Zeugnisses, wenn keine Hoffnung auf eine richtige Entscheidung besteht
Frage
Frage: Im Punjab wird das Erbe nicht nach islamischem Recht, sondern nach dem Brauch der Biradari (Sippen- bzw. Kastengemeinschaft) verteilt: Mädchen gibt man keinen Anteil, und den Witwen will man anstatt ihres Rechts nach dem Schariarecht nur Unterhalt zum Lebensunterhalt geben. Wenn sie aber vor Gericht klagt, bemächtigt sie sich des gesamten Vermögens, und die anderen Erben werden (des Erbes) beraubt.
Antwort
Wenn Gewissheit besteht, dass das Gericht nicht gemäß der Scharia entscheiden wird, sondern ihr zuwider, und das wahrhaftige Zeugnis keine Frucht tragen wird, dann ist das Zeugnis in einem solchen Fall für den Zeugen nicht Wadschib.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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