Schlachten ohne rituelle Waschung und in Unterwäsche
Frage
Frage: Ein Mann ohne rituelle Waschung (Wudu), nur mit Unterwäsche bekleidet, schlachtet eine Ziege, obwohl Wasser für die rituelle Waschung und Beinkleider zum Anziehen vorhanden sind. Ist ein solches Schlachten zulässig oder nicht?
Antwort
Wenn ein Muslim eine Ziege schlachtet, nachdem er „Bismillah, Allahu akbar“ gesprochen hat, dann ist das von ihm geschlachtete Tier auch in dem in der Frage beschriebenen Zustand erlaubt (Halal) und nicht verboten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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