Das von jemandem geschlachtete Tier, der Worte des Kufr ausspricht
Frage
Frage: Ist es erlaubt, das von der Hand jener Leute Geschlachtete zu essen, die mit ihrer Zunge Reden des Kufr (Unglaubens) aussprechen, oder nicht?
Antwort
Wenn der Zunge eines Muslims ein solches Wort entschlüpft, aus dem Kufr folgt, es aber ausgelegt (Ta’wil) und dadurch vor dem Kufr bewahrt werden kann, dann wird keine Fatwa über Kufr erteilt, und das von einem solchen Menschen Geschlachtete wird nicht unerlaubt. Von der Äußerung solcher Worte wird man ihn jedoch mit aller Kraft abhalten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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