الإفتاء

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Nach welcher Meinung wird die Fatwa in der Frage des Iʿtikaf erteilt?

Frage

Wenn jemand, der in den letzten zehn Tagen des Ramadan den Iʿtikaf verrichtet, ohne schariatrechtlichen oder natürlichen triftigen Grund für kurze Zeit die Grenzen der Moschee verlässt: Wird sein Iʿtikaf dadurch ungültig (fasid) oder nicht? Wird in dieser Frage in der heutigen Zeit die Fatwa nach der Meinung von Imam Abu Hanifa ﵀ erteilt?

Antwort

Scheich Ibn al-Humam ﵀ hat die Meinung des Imam al-Aʿzam ﵀ für vorzugswürdig (radschih) erklärt, doch aus der Darstellungsweise des Verfassers der „al-Hidaya“ geht hervor, dass die Meinung der Sahibain (der beiden Schüler von Imam Abu Hanifa – Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad) vorzugswürdig ist.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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