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Iʿtikaf in einer verlassenen Moschee und auf dem Eidgah

Frage

Ein Mann verrichtete den Iʿtikaf in einer verlassenen Moschee oder auf dem Eidgah (dem Platz für das Festgebet), und in der Moschee saß sonst niemand. Wie lautet das Urteil?

Antwort

Der Iʿtikaf wird in einer solchen Moschee verrichtet, in der Adhan und die fünf Gemeinschaftsgebete gepflegt werden. Wenn er den Iʿtikaf auch in einer verlassenen Moschee verrichtet, kommt er zustande; auf dem Eidgah genügt das nicht.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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