Ghusl wegen Dschanaba nach dem wahren Morgengrauen
Frage
Jemand hat ehelichen Verkehr und schläft ein; zur Zeit der Sahur-Mahlzeit steht er auf, wäscht sich die Hände, spült sich den Mund, gurgelt und Ähnliches, isst dann und schläft wieder ein. Am Morgen, nach dem Aufwachen, nimmt er die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vor. Ist das Fasten in diesem Fall gültig oder nicht? Und bis wann bleibt die Zeit für die Ganzkörperwaschung bestehen, das heißt: Zu welcher Zeit ist es besser (Afdal), sich zu waschen?
Antwort
Sein Fasten ist in diesem Fall gültig, es liegt kein Mangel vor. Beide sollen die Ganzkörperwaschung (Ghusl) noch vor dem Fadschr-Gebet vornehmen und das Gebet nicht versäumen (es nicht bis zur Nachholung, der Qada, hinauszögern).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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