Die Ganzkörperwaschung nach der großen Unreinheit (Dschanaba) um acht Uhr während des Fastens
Frage
Zaid war im gesegneten Ramadan, bevor er das Frühmahl (Suhur) aß, seiner Frau beigewohnt, vollzog die Ganzkörperwaschung (Ghusl) um acht Uhr morgens und fastete. Ist im Fasten irgendein Mangel entstanden oder nicht?
Antwort
Das Fasten ist gültig. Aber die Sünde, dass das Gebet versäumt (Qada geworden) ist, ist sehr groß.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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