Er verrichtete das Maghrib-Gebet und flog dorthin, wo die Sonne noch nicht untergegangen ist; er vollendete dreißig Fastentage und kam dorthin, wo der neunundzwanzigste Fastentag ist
Frage
Ein Mann verrichtet hier das Maghrib-Gebet und kommt mit dem Flugzeug nach Mekka, und in Mekka wird das Maghrib-Gebet wegen des Zeitunterschieds erst jetzt verrichtet. Muss er dann das Maghrib-Gebet erneut verrichten? Ebenso: Wenn er nach dem Fastenbrechen (Iftar) in Mekka oder nach dem Verrichten des Festgebets (Eid) nach Indien gekommen ist, wo die Leute noch fasten und das Festgebet nicht verrichtet haben – was soll er jetzt tun: fasten und das Festgebet erneut verrichten oder nicht?
Antwort
Aus Achtung vor der Zeit und in Übereinstimmung mit den Muslimen (احتراماً للوقت وموافقة للمسلمين) soll er sowohl jenes Gebet verrichten als auch fasten, obwohl er seine Pflicht (Fard) bereits vollständig erfüllt hat.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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