Das Einatmen von Räucherstäbchen und Parfüm während des Fastens
Frage
Eine fastende Person – im Ramadan oder außerhalb des Ramadan – atmet im Zustand des Fastens den Rauch von Räucherstäbchen oder Weihrauch oder Parfüm ein: Wird das Fasten dadurch ungültig oder nicht?
Antwort
Durch das Einatmen von Parfüm oder irgendwelchen anderen Wohlgerüchen wird das Fasten nicht ungültig; durch das absichtliche Einführen des Rauchs von Räucherstäbchen oder Weihrauch durch den Rachen ins Innere wird das Fasten aber ungültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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