„Rohes“ Aufstoßen während des Fastens
Frage
Unter dem einfachen Volk ist bekannt, dass durch „rohes“ Aufstoßen, das heißt mit dem Geschmack der gegessenen Speise, das Fasten ungültig wird. Was ist daran wahr? Denn manchmal tritt selbst nach der geringsten Mahlzeit, weil keine Ruhe eintritt, ein solches Aufstoßen doch auf, oder der Rachen beginnt zu „laufen“ (?).
Antwort
Auch durch „rohes“ Aufstoßen wird das Fasten nicht ungültig (Fasid).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.