Das Urteil über Wohlgerüche während des Fastens
Frage
In der Homöopathie ist einer der Behandlungsgrundsätze auch folgender: In ein Fläschchen mit einfachen Zuckerkügelchen werden drei Tropfen der Arznei gegeben und es wird stehen gelassen; wenn die Kügelchen getrocknet sind, wird dem Kranken verordnet, an ihnen zu riechen – so, dass er einen Nasengang schließt und den anderen öffnet; ein- bis zweimaliges Einatmen genügt. Wird das Fasten durch diese Handlung ungültig oder nicht?
Antwort
Allein dadurch, dass irgendein Duft oder Gestank unwillkürlich in die Nase gelangt, oder durch absichtliches Riechen – sei es zur Heilung oder zur Erfrischung –, wird das Fasten nicht ungültig (Fasid). Räucherstäbchen, Parfüm, Arznei – für alle gilt dieselbe Bestimmung. Wenn man aber Räucherstäbchen o. Ä.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.