Beim Baden im Fluss Wasser geschluckt
Frage
Eine Person, die im Ramadan fastete, ging zum Fluss, um zu baden (die Ganzkörperwaschung, Ghusl, zu vollziehen). Jemand packte sie und führte sie in den Fluss, um ihr das Schwimmen beizubringen, und beim Untergehen im Fluss (Ertrinken) verschluckte sie Wasser. Ist ihr Fasten dadurch ungültig geworden?
Antwort
Es ist ungültig geworden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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