Genügt für die Rettung allein das Freitagsgebet?
Frage
Es gibt einen Mann, der sein Leben lang niemals betet außer dem Freitagsgebet. Dieser Mann kam am ersten Tag des Ramadan in die Moschee und verrichtete das Gebet. Über ihn sagt ein Gelehrter, das Feuer der Hölle sei ihm verboten, er werde niemals in die Hölle kommen, das heißt, er verdiene die Hölle nicht. Legt die Rechtsfrage mit Belegen dar.
Antwort
Dass ein Mensch, indem er nur einen Tag lang betet, für sein ganzes Leben Rettung vor der Strafe erlangt, ist weder durch die Texte (Nusus) noch durch die Grundsätze (Usul) belegt – vielmehr steht es ihnen offen entgegen. Das fünfmal tägliche Gebet ist kategorisch (Qatʿi) festgelegt; wer es leugnet, ist ein Kafir (Ungläubiger).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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