Das Gebet mit verschränkten Händen verrichten
Frage
In unserem Dorf leben auch Leute der schiitischen Gemeinschaft, und sie verrichten das Gebet mit herabhängenden Armen, wir aber sind Anhänger der hanafitischen Rechtsschule. Diese Leute drängen uns zur schiitischen Lehre und sagen, dass nirgends im Hadith und im Koran geschrieben stehe, man solle das Gebet verrichten, „indem man die Niyya bindet“, und dass es auch keinen Befehl gebe, das Gebet mit verschränkten Händen zu verrichten. Wir bitten daher, darauf im Lichte von Koran und Hadith zu antworten.
Antwort
Im Heiligen Koran ist ganz eindeutig der Befehl gegeben, dem Gesandten Allahs ﷺ zu folgen und ihm zu gehorchen: [ar]وَمَآ ءَاتَىٰكُمُ ٱلرَّسُولُ فَخُذُوهُ…[/ar] „Und was der Gesandte euch gibt, das nehmt …“ (Sure Al-Haschr, 59:7). Und der Gesandte Allahs ﷺ verrichtete selbst das Gebet mit verschränkten Händen im Stehen (Qiyam)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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