„Bismillah“ in der Niederwerfung (Sadschda)
Frage
Wie lautet die Entscheidung, wenn einem in der Sadschda (Niederwerfung) vor dem Tasbih die Tasmiya („Bismillah“) von der Zunge entglitten ist?
Antwort
Darin liegt nichts Anstößiges.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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