Das Bittgebet nach dem Totengebet (Dschanaza)
Frage
Was schreibt Ihr über das Bittgebet nach dem Totengebet (Dschanaza)? In dem Programm „al-Falah“ aus Lahore wurde gesagt, dass es nichts Anstößiges gibt, nach dem Totengebet ein Bittgebet zu verrichten, und man führte [als Beleg] diese Überlieferung an: [ar]إِذَا صَلَّيْتُمْ عَلَى الْمَيِّتِ فَأَخْلِصُوا لَهُ الدُّعَاءَ[/ar] „Wenn ihr für den Verstorbenen das Gebet verrichtet, dann bittet aufrichtig für ihn“ („Sunan Abi Dawud“, Bd. 2, S. 456).
Antwort
In dem maßgeblichen Buch des hanafitischen Fiqh „Khulasat al-Fatawa“ ist deutlich gesagt, dass man nach Beendigung des Totengebets nicht dort verweilen soll, um ein Bittgebet zu sprechen; ebenso steht es in „Mirqat“, dem Kommentar zu „Mischkat“. Das Totengebet ist in Wirklichkeit selbst ein Bittgebet; ein eigenständiges Bittgebet danach ist nicht belegt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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