Die Bedingungen für die Annahme des Bittgebets
Frage
Ich bin verschuldet und habe jede Gebetspraxis (Amal) versucht, [aber] am Hof Allahs, des Herrn der Erhabenheit, wird kein Bittgebet von mir angenommen, und keine Praxis wird angenommen. Auch Ihr habt mir einmal dieses Bittgebet genannt: [ar]اللَّهُمَّ اكْفِنِي بِحَلَالِكَ عَنْ حَرَامِكَ، وَأَغْنِنِي بِفَضْلِكَ عَمَّنْ سِوَاكَ[/ar] „O Allah, genüge mir mit dem, was Du erlaubt hast, statt dessen, was Du verboten hast, und mache mich durch Deine Huld unabhängig von allen außer Dir.
Antwort
Von jemandem, der sagt: „Mein Bittgebet wird nicht angenommen“, nimmt Allah, der Erhabene, das Bittgebet tatsächlich nicht an; sagt daher auf keinen Fall so etwas. Bei Allah, dem Erhabenen, ist für jedes Ding eine Zeit festgesetzt, und jedes Ding geschieht zu seiner Zeit; deshalb darf man keine Eile verlangen, sondern soll verstehen, dass auch in der Verzögerung, die bei der…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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