Die Worte „bi-haqqi Muhammadin Rasul“ im Bittgebet
Frage
Zaid sprach folgendes Bittgebet: [ar]الٰہی بحق محمد رسول ٭ دعا مجھ گنہگار کی ہووے قبول[/ar] „O mein Gott, um des Rechts (Haqq) Muhammads, des Gesandten, willen möge das Bittgebet von mir, dem Sünder, angenommen werden.“ Bakr wandte dagegen ein, dieses Bittgebet sei sowohl makruh als auch unzulässig, und es sei nicht erlaubt, es zu sprechen. Legt daher bitte das Scharia-Urteil zu dieser Frage dar.
Antwort
Das Urteil der Unzulässigkeit oder dass etwas makruh ist, kann nicht ohne Beleg gefällt werden. Bakr hat offenbar irgendeinen Beleg – erkundige dich bei ihm danach und schreibe es auf, damit er geprüft werden kann.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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