Die heutzutage verbreitete Schabina
Frage
(1) Ist es bei der heutzutage verbreiteten Schabina (dem Vollenden des Korans in einer Nacht) erlaubt, den gesamten edlen Koran im Tarawih-Gebet zu lesen, [ist es erlaubt,] dass die Betenden Essen für die Hafizen bringen, die die Schabina lesen, und [ist es erlaubt,] dass die Hafizen [es] essen? (2) Ist es erlaubt, im gesegneten Ramadan nach der Vollendung [der Lesung] des edlen Korans Süßigkeiten zu verteilen?
Antwort
Die Vollendung [der Lesung] des edlen Korans an sich, besonders im Gebet, ist ein Grund für Belohnung, Glück und Segen, unter der Bedingung, dass sie frei ist von der Selbstverpflichtung zu etwas, das nicht verpflichtend ist (Iltizam ma la yalzam), und von verbotenen Begleitumständen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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