Das Urteil über die Schabina
Frage
Es gibt ein Gebäude, in dessen verschiedenen Räumen gleichzeitig im freiwilligen Gebet (Nafl) der Koran gelesen wird: Zum Beispiel wird in einem Raum vom 1. bis zum 10. Dschuz gelesen, dann in einem anderen Raum vom 11. bis zum 20. Dschuz, dann in einem dritten Raum vom 21. bis zum 30. Dschuz. Ist darauf die Bezeichnung „Schabina“ (das Lesen des gesamten Korans in einer Nacht) anwendbar oder nicht? (2) Wie lautet die Definition der Schabina und wie ihre sunnagemäße Weise?
Antwort
(1) Wenn der Imam ruhig und mit Aufrichtigkeit liest und die Muqtadis mit Eifer um der Belohnung willen zuhören, so ist das nicht verboten, und es fällt nicht unter den Begriff der gebräuchlichen Schabina. (2) Nach dem Brauch nennt man das Vollenden eines [vollständigen] Korans in einer Nacht Schabina.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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