Lesen des Taschahhud anstelle des Qunut im Witr
Frage
Wenn im Witr anstelle des Qunut-Bittgebets versehentlich das Taschahhud gelesen wurde oder einige Verse aus dem Heiligen Koran gelesen wurden: Ist das Witr-Gebet dann gültig oder nicht? Und ist die Sadschda as-Sahw (Niederwerfung wegen Versehens) nötig oder nicht?
Antwort
In diesem Fall ist die Sadschda as-Sahw kein Wadschib. Für das Qunut ist kein bestimmtes Bittgebet verpflichtend, sodass durch sein Auslassen die Sadschda as-Sahw notwendig würde oder das Gebet ungültig (fasid) würde. Auch im Taschahhud ist eine Art Bittgebet enthalten, das für das Qunut ausreichen kann.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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