Gebet mit Geld bei sich
Frage
Viele Leute führen bezüglich des in den Hadithen enthaltenen Verbots, Bilder im Haus zu halten, als Beleg an, dies sei ein Verbot eines von Hand gemachten Bildes, nicht einer Fotografie. Andere aber sagen: Wie kann man etwas bei sich behalten, worauf das Bild eines Lebewesens ist, zum Beispiel Papier- und Münzgeld, und wie kann das Gebet verrichtet werden, wenn es bei einem ist? Geben Sie bitte eine gründliche Antwort auf beide Fragen.
Antwort
Ein von Hand gemachtes Bild und ein durch Fotografie gemachtes Bild haben nach der Scharia ein und dieselbe Regelung. Was Papier- und Münzgeld betrifft, so ist erstens das Bild darauf klein, und ihm wird keinerlei Ehre erwiesen; zweitens bleibt es zur Gebetszeit in der Tasche oder in einem anderen Kleidungsstück verborgen und ist nicht vor Augen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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