Gebet auf einem italienischen Samt-Gebetsteppich mit dem Bild der beiden Heiligen Stätten
Frage
Vor einigen Tagen hat Mufti Aziz ar-Rahman Bijnori eine Fatwa veröffentlicht, in der er darauf bestand, dass der italienische Samt-Gebetsteppich, den die Pilger gewöhnlich aus dem Hidschaz mitbringen und auf dem sich das Bild der beiden edlen Heiligen Stätten (Haramain Scharifain) befindet, für die Verwendung im Gebet nicht geeignet sei, und er verbot, darauf zu beten.
Antwort
Von einer Verschwörung und Absicht der Juden bezüglich der aus den beiden edlen Heiligen Stätten mitgebrachten Gebetsteppiche ist mir nichts bekannt. Das Bild, das sich darauf befindet, ist nicht das Bild eines Lebewesens; daher fällt es auch nicht unter jene Regelung, die die Fiqh-Gelehrten als makruh aufgezeichnet haben – [nämlich ein Bild], bei dem die Ähnlichkeit mit dem…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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