Ein Bild auf dem Gebetsteppich
Frage
(1) Ist es zulässig, an den Wänden der Moschee auf der Innenseite Blumen, Blätter und den Mond darzustellen, oder nicht? (2) Auf dem Gebetsteppich sind Blumen, Blätter oder der Mond dargestellt – auf dem Teil, auf den die Stirn gelegt wird. Wie lautet die Entscheidung dazu?
Antwort
(1–2) Die Darstellung von Blumen, Blättern, dem Mond und dergleichen an der Wand, an der Decke, auf dem Gebetsteppich und dergleichen ist zulässig, [sofern] nicht der Verdacht entsteht, dass der Mond angebetet wird. Besser ist es, dass auf dem Gebetsteppich kein Bild ist und er ganz schlicht ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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