Das Imamat dessen, der Geld der Moschee auf sein Gehalt anrechnet
Frage
Dem Imam wurde sein Gehalt so festgesetzt: „Die Miete, die von den Läden der Moschee eingeht, nimm dir als Gehalt.“ Darf er ohne [Erlaubnis] der Bewohner des Viertels oder ohne [Erlaubnis] jener Leute das Geld nehmen, das die Leute bei einer Hochzeit hinterlassen haben – dieses Anvertraute (Amana)? Wenn er es nimmt, kann dann das Gebet hinter diesem Imam gültig sein, da er am Anvertrauten Untreue begangen hat?
Antwort
Das Geld, das für die Moschee gegeben wurde, darf der Imam nicht für sich behalten. Sein Gehalt darf er beziehen. Begeht er darüber hinaus aber einen Vertrauensbruch am Anvertrauten (Amana) der Moschee, so ist sein Imamat Makruh (verpönt).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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