Das Imamat eines blinden Maʿdhur
Frage
Zaid hat die Krankheit des Windabgangs, wegen der seine Waschung nicht hält. Er leitet das Gebet in einer Moschee, ist Hafiz des Korans, aber blind an den Augen. Außer dem Imamat hat er keine andere Einkommensquelle. Er hat diese Krankheit auch behandeln lassen, doch es trat keine Linderung ein. Wie lautet das Urteil über sein Imamat?
Antwort
Wenn dieser Mann ein Maʿdhur (Mensch mit einer dauerhaften, entschuldbaren Beeinträchtigung der Reinheit) ist, so ist sein Imamat unzulässig. Wenn er kein Maʿdhur ist, so ist das Imamat zulässig, unter der Bedingung, dass er auf die Reinheit achtet, sich vor Nadschasa (Unreinheit)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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