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Das Imamat eines Maʿdhur

Frage

Wie lautet das Urteil über das Imamat eines Maʿdhur (eines Menschen mit einer dauerhaften, entschuldbaren Beeinträchtigung der rituellen Reinheit)? In „Bihishti Gauhar“ („Himmlische Perle“) steht geschrieben, dass es unzulässig ist, jemandem zu folgen, bei dem Winde abgehen, Harninkontinenz usw. vorliegt, wenn sich unter den Betenden hinter ihm ein Reiner (Tahir) befindet; und wenn sich niemand Reiner [unter ihnen] befindet, ist es zulässig, ihm zu folgen.

Antwort

Das Folgen eines Reinen (Tahir) hinter einem Maʿdhur ist in keiner Weise zulässig. Ja, das Folgen eines Maʿdhur hinter einem Reinen ist zulässig, und das Folgen eines Maʿdhur hinter einem anderen Maʿdhur ist zulässig – unter der Bedingung, dass beide von derselben entschuldbaren Beeinträchtigung betroffen sind. Wenn bei beiden unterschiedliche vorliegen, ist es unzulässig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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