Das Imamat dessen, der eine wahrheitsgemäße Zeugenaussage gemacht hat
Frage
Zaid ist Imam in der Moschee seines Viertels. Nach dem Tod seiner Tante (der Frau seines Onkels väterlicherseits) entstand unter ihren Erben ein Streit um das Vermögen. Da sagte jemand zu Zaid, der Imam der Viertelmoschee ist: „Du bist auch ein Verwandter, du musst vor Gericht aussagen.“ Zaid antwortete: „Gut, nehmt meine Aussage, wo ihr wollt, aber ich werde bezeugen, was mir richtig bekannt ist.
Antwort
Dadurch, dass der Imam vor Gericht in dem Maße, wie ihm der Vorfall bekannt ist, eine wahrheitsgemäße Aussage gemacht hat, ist seinem Imamat kein Makel entstanden; zweifellos ist sein Imamat nach wie vor gültig und richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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