Das Imamat während der Dienstzeit
Frage
Ein gewisser Zaid ist Staatsbediensteter; neben dem Dienst ist er auch Imam. Die Frage lautet: Wie steht es damit, während der Dienstzeit das Gebet zu leiten oder den Adhan (Gebetsruf) zu sprechen?
Antwort
Wenn er ohne Erlaubnis der Behörde (des Arbeitgebers) während der Dienstzeit zum Schaden der Dienstarbeit die Pflichten des Adhan und des Imamats ausübt, so ist das nicht erlaubt. Wenn er [der Arbeit] keinen Schaden zufügt, dann ist es erlaubt, da der Dienst an sich dem Amt des Imams nicht widerspricht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.