الإفتاء

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Rückkehr zum Imamat nach der Reue über einen Fehltritt

Frage

Der verehrte Imam unserer Moschee, der schon seit zweiunddreißig (32) Jahren das Gebet leitet, beging folgenden Fehler: Außerhalb der Moschee lagen gebrannte Ziegel eines hinduistischen Bauunternehmers; er nahm einen Teil davon und legte ihn in [seine] Zelle, und nach ein, zwei Tagen brachte er sie in unverändertem Zustand an dieselbe Stelle zurück, ohne darüber verfügt zu haben und ohne irgendeinen Abgang oder Zuwachs. Dem Verwalter und den Muktadi (Betenden hinter dem Imam)

Antwort

Wenn ein Mensch aufrichtigen Herzens bereut, nimmt Allah, der Erhabene, seine Reue an und vergibt ihm. Im heiligen Koran heißt es: [ar]إِنِّى لَغَفَّارٌ لِّمَن تَابَ[/ar] „Wahrlich, Ich bin der Vergebende gegenüber dem, der bereut hat“ (Sure Ta-Ha, 20:82). Daher ist im geschilderten Fall das Gebet der Muktadi hinter diesem verehrten Imam richtig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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