Das Imamat dessen, der einen Verstorbenen wäscht
Frage
Heutzutage obliegt den Imamen der Moscheen gewöhnlich die Waschung der Verstorbenen, und ein verehrter Gelehrter (Maulana) sagt, das Gebet hinter dem, der einen Verstorbenen wäscht, sei überhaupt nicht erlaubt. Wenn es nicht erlaubt ist, [wie soll man dann verfahren]: Dorfimame werden gerade dafür gehalten, und wenn sie die Verstorbenen nicht waschen, werden sie vom Imamat entfernt. Schreibt ausführlich.
Antwort
Waschung, Einhüllung in das Leichentuch, Dschanaza-Gebet (Totengebet) und Bestattung des Verstorbenen – für all das gilt dasselbe Urteil; so in „ad-Durr al-Mukhtar“. Demnach dürfte das Gebet auch hinter dem nicht erlaubt sein, der irgendeine dieser Handlungen verrichtet, und die Verstorbenen sollten einfach ohne Waschung, Leichentuch, Gebet und Bestattung liegen bleiben – denn…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.