Das Imamat dessen, der Verstorbene wäscht
Frage
Kann derjenige, der Verstorbene wäscht (Ghassal), die Aufgabe des Imams im Gebet erfüllen oder nicht? Und wenn er kann, darf er das Gebet dann in eben der Kleidung leiten, in der er den Verstorbenen gewaschen hat? [Wir bitten um] eine Antwort mit Belegen.
Antwort
Die Waschung des Verstorbenen ist eine Fard kifaya (gemeinschaftliche Pflicht) der Muslime, ebenso wie das Verrichten des Dschanaza-Gebets (Totengebets) über ihn eine Fard kifaya ist: [ar]والصلاة عليه فرض كفاية كدفنه وغسله وتجهيزه، فإنها فرض كفاية.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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