Ein Minderjähriger in der ersten Reihe
Frage
Darf ein Minderjähriger beim Freitagsgebet und bei den beiden Festgebeten (ʿIdain) in der ersten Reihe stehen oder nicht?
Antwort
Sind es mehrere Minderjährige, so ist es Sunna (masnun), dass für sie hinter den Männern eine eigene Reihe gebildet wird; ist es aber nur einer, so soll er sich in die Reihe der Volljährigen selbst stellen: [ar]يصف الرجال ثم الصبيان، ظاهره تعددهم، فلو واحدًا دخل الصف[/ar] „Es stellen sich die Männer auf, dann die Jungen; der äußere Sinn ist, dass sie mehrere sind, und wenn…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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