Nichtteilnahme am Gemeinschaftsgebet der Moschee und gesondertes Gebet
Frage
Für das Gebet wurde das Gemeinschaftsgebet aufgestellt. Ein Mann meidet es, hinter dem Imam zu beten, und stellte sich abseits vom Gemeinschaftsgebet für sich allein hin, um sein Pflichtgebet (Fard) zu verrichten. Man verbot ihm [dies und sagte]: „Verrichten Sie Ihr Pflichtgebet nach dem Gemeinschaftsgebet oder davor.
Antwort
Wenn das Pflichtgebet (Fard) in der richtigen Weise in Gemeinschaft verrichtet wird, ist es nach der Scharia äußerst verboten und missbilligt, sein Gebet gesondert zu verrichten; sich dem Gemeinschaftsgebet entgegenzustellen, ist nicht erlaubt – in den Büchern des Fiqh ist dies klar festgehalten. Dieser Mensch muss von diesem seinem Verhalten ablassen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.