Sich wegen Schwäche nach der Fadschr-Sunna vor dem Gemeinschaftsgebet hinlegen
Frage
Manchmal nach dem Essen, manchmal vor dem Fadschr, wenn bis zum Gemeinschaftsgebet noch einige Zeit ist, lege ich mich wegen Schwäche kurz in der Moschee hin, mit der Absicht des I‘tikaf (Moscheeaufenthalt in Andacht). [Ist das zulässig?]
Antwort
Wenn es in der Moschee in der Wartezeit auf das Gemeinschaftsgebet – nach der Verrichtung der Sunna-Gebete oder davor – wegen Schwäche schwerfällt zu sitzen, dann ist nichts dagegen einzuwenden, sich für kurze Zeit hinzulegen, besonders mit der Absicht des I‘tikaf, aber so, dass man nicht einschläft.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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