الإفتاء

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Ein Gebet, das in vermeintlicher Waschung verrichtet wurde (Salat Mazhnun)

Frage

Frage: Jemand verrichtete einige Nafl- oder Fard-Gebete in der Annahme, er sei in rituellem Reinheitszustand, das heißt in der Gewissheit, dass seine rituelle Waschung (Wudu) bis dahin nicht aufgehoben war, und erinnerte sich danach, dass sein Wudu schon vor dem Gebet aufgehoben worden war. Welche Regelung gilt für ihn? Und welche Regelung gilt, wenn er sich auf diese Weise während des Gebets daran erinnert?

Antwort

Erinnert er sich während des Gebets, so soll er das Gebet sofort beenden. Und wann immer er sich erinnert: Das Nachholen (Qada) solcher Nafl-Gebete ist nicht notwendig, das Fard-Gebet aber muss er erneut verrichten.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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