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Das Aussprechen der Absicht mit der Zunge

Frage

Frage: Ist das Aussprechen der Gebetsabsicht mit der Zunge eine Bidʿa (Neuerung in der Religion)? Wenn es eine Bidʿa ist, ist dann das Gebet dessen, der die Absicht mit der Zunge gefasst hat, gültig oder nicht? Von Imam Abu Hanifa ﵀ heißt es, er habe es als Bidʿa bezeichnet. Welche Position ist die richtige? Wenn es in der hanafitischen Rechtsschule eine Bidʿa ist, warum lehrt man in anderen Fiqh-Büchern, die Absicht mit der Zunge zu fassen?

Antwort

Die Worte der Absicht mit der Zunge auszusprechen ist nicht notwendig, aber es ist auch keine verbotene Bidʿa: Spricht man sie aus, ist man nicht sündig; spricht man sie nicht aus, wird das Gebet nicht fasid (verdorben). Die Niyya ist die Bezeichnung für das im Herzen Beabsichtigte, und das genügt zur Verrichtung des Gebets.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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